Wir bilden folgendes aus.
PKW Klassen:
Klasse B/BF17:
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Theoretische Ausbildung:
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12 Doppelstunden (je 90 Minuten) Grundstoff (Lektion 1-12).
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2 Doppelstunden Zusatzstoff für Klasse B (Lektion 13-14).
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Praktische Ausbildung auf Schaltfahrzeug:
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Anzahl der Grund-Fahrstunden hängt von den Fähigkeiten/Fertigkeiten des Fahrschülers ab.
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Sonderfahrten:
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5 x Überlandfahrt (à 45 Minuten).
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4 x Autobahnfahrt.
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3 x Nachtfahrt.
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B mit Schlüsselzahl 197
​Der Führerschein B197 ist eine Variante des Klasse-B-Führerscheins in Deutschland, die es ermöglicht, die praktische Fahrprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass später eine Einschränkung auf Automatikfahrzeuge im Führerschein eingetragen wird. Die Ausbildung findet je nach Bedarf auf Automatik und Schaltgetriebe statt.
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B mit Schlüsselzahl 196 (Nur in Deutschland gültig)
Der Führerschein B196 ist eine Erweiterung der Führerscheinklasse B, die es ermöglicht, Motorräder der Klasse A1 zu fahren, ohne eine zusätzliche Motorradprüfung ablegen zu müssen. Dies ist eine Option speziell für Inhaber des B-Führerscheins. Hier sind die wichtigsten Details:
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Voraussetzungen:
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Mindestalter: 25 Jahre.
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Besitz des Führerscheins Klasse B: mindestens 5 Jahre.
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Schulung: Es ist keine zusätzliche Prüfung erforderlich, aber eine spezielle Schulung muss absolviert werden.
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Schulung:
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Theorie: min. 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten (insgesamt 6 Stunden).
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Praxis: min. 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten (insgesamt 7,5 Stunden).
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Es gibt keine Prüfung am Ende der Schulung, aber die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung muss von der Fahrschule bescheinigt werden.
Zweirad Klassen:
Klasse A1, A2, A (Direkteinstieg)
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Theoretische Ausbildung:
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12 Doppelstunden (je 90 Minuten) Grundstoff (Lektion 1-12).
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4 Doppelstunden Zusatzstoff für Klasse A (Lektion 15-18).
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Praktische Ausbildung auf Schaltfahrzeug:
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Anzahl der Grund-Fahrstunden hängt von den Fähigkeiten/Fertigkeiten des Fahrschülers ab.
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Sonderfahrten:
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5 x Überlandfahrt (à 45 Minuten).
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4 x Autobahnfahrt.
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3 x Nachtfahrt.
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Klasse A2, A (Durch Aufstiegsregelung)​
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Die Aufstiegsregelung für die Motorradführerscheinklassen in Deutschland ermöglicht es Fahrern, schrittweise von kleineren Motorrädern zu leistungsstärkeren Modellen aufzusteigen. Dieser Prozess wird als „Stufenführerschein“ bezeichnet.
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Zusammenfassung der Aufstiegsregelung:
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Von A1 zu A2: Praktische Prüfung nach 2 Jahren Besitz von A1.
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Von A2 zu A: Praktische Prüfung nach 2 Jahren Besitz von A2.
Diese Aufstiegsregelung ermöglicht es Motorradfahrern, schrittweise Erfahrung zu sammeln und auf leistungsstärkere Motorräder umzusteigen, ohne jedes Mal eine vollständige Ausbildung durchlaufen zu müssen, hierbei wird lediglich eine praktische Prüfung nötig und einige wenige Übungsstunden um auf die Prüfung vorbereitet zu sein.
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Klasse MOFA
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Die Mofa-Prüfbescheinigung ist in Deutschland notwendig, um ein Mofa (Fahrzeug max. 25 km/h) zu fahren, wenn man keinen höheren Führerschein besitzt. Hier ist der typische Ausbildungsablauf für den Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung:
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Gesetzlich vorgeschrieben: 6 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten.
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Mindestens 1 Unterrichtseinheit à 90 Minuten Fahrpraxis.
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Klasse AM
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Theoretische Ausbildung:
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Gesetzlich vorgeschrieben:
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12 Doppelstunden Grundstoff (à 90 Minuten)
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2 Doppelstunden Zusatzstoff für Klasse AM
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Praktische Ausbildung:
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Fahrstunden: Es gibt keine vorgeschriebene Mindestanzahl an Fahrstunden. Die Anzahl richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers.
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Die praktische Ausbildung umfasst:
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Grundlegende Fahrtechniken (Anfahren, Schalten, Bremsen).
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Fahrten in verschiedenen Verkehrssituationen (Stadtverkehr, Landstraße).​​​
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Anhänger Klassen:
Klasse B96
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Berechtigungen:
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Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Fahrzeugkombinationen (also Pkw mit Anhänger) gefahren werden, deren zulässige Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg liegt.
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Ohne die Schlüsselzahl B96 dürfen Fahrzeugkombinationen bis zu 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse gefahren werden.
Ausbildungsablauf:
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Theoretische Ausbildung:
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Mindestens 2,5 Stunden Theorieunterricht
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Praktische Ausbildung:
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Mindestens 3,5 Stunden praktische Übungen
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Mindestens 1 Stunde Fahrpraktische Übungen im öffentlichen Straßenverkehr
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Prüfung:
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Es ist keine praktische Prüfung vor einem Prüfer notwendig.
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Klasse BE
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Theoretische Ausbildung:
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Keine zusätzliche Theorieprüfung erforderlich, da die theoretischen Kenntnisse bereits im Rahmen der Klasse B erworben wurden.
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Praktische Ausbildung:
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Die Anzahl der Praxisstunden hängt von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des einzelnen Fahrschülers oder der Fahrschülerin ab.
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Die folgenden Sonderfahrten sind verpflichtend:
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3 x Überlandfahrt (à 45 Minuten).
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1 x Autobahnfahrt.
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1 x Nachtfahrt.
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